Home

|

SEC
IEU



News Der Verein Der Eurasier Termine Zucht Ausstellungen Fotos & Berichte Shop Links Gästebuch
Welpe rötlich




Zuchtzulassungsprüfung

Nach wie vor kommt der Zuchtzulassungsprüfung (ZZP) innerhalb des Zuchtgeschehens eine grosse, wenn nicht sogar die grösste Bedeutung zu. Nur durch die Vorstellung möglichst aller Eurasier können die konkreten Ergebnisse der Zucht an den Nachkommen der verschiedenen Elterntiere erkannt und bewertet werden.

Durch die Ergebnisse dieser ZZP werden weitere Zuchtplanungen nicht nur nach dem Erscheinungsbild eines einzelnen Eurasiers (Eigenwert), sondern auch nach den Ergebnissen seiner Familie (Familienwert) und seiner Nachkommen (Zuchtwert) möglich.

Daraus lässt sich ableiten, dass die Aussagen um so sicherer werden, je mehr Nachkommen einer Zuchthündin und eines Zuchtrüden und damit Geschwister und Halbgeschwister eines Eurasiers vorgestellt werden. Nur so kann erreicht werden, dass auch bei künftigen Zuchtplanungen weiterhin möglichst sichere Paarungspartner zusammenkommen.

Aber auch für den Hundebesitzer selbst sind die Informationen im Zusammenhang mit der ZZP wichtig. Beispielsweise werden durch die medizinischen Ergebnisse gesundheitliche Probleme im Gelenkbereich (Hüften, Ellbogen, Knie) rechtzeitig erkannt.

Voraussetzungen
Die medizinischen Ergebnisse wie Auswertungen von HD (Hüftgelenksdysplasie) und ED (Ellbogendysplasie), Augen-untersuchung, PL- Befund (Patellarluxation - Kniescheibe)  und Schilddrüsenwerte müssen vorliegen. Der Eurasier muss mindestens 15 Monate alt sein und im SHSB (Schweiz. Hundestammbuch) eingetragen sein.

Anmeldungen
Der Schweizer Eurasier Club führt jährlich mindestens 1 Zuchtzulassungsprüfung durch. Die Ausschreibung erfolgt in den offiziellen SKG Publikationsorganen.

Ablauf
Die Zuchtzulassungsprüfung besteht aus 2 Teilen: einer Formwertprüfung und einer Wesensprüfung.

Die Formwertprüfung wird durch einen von der SKG anerkannten Spezial-Ausstellungsrichter vorgenommen. Der Richter vermisst und bewertet den Eurasier nach dem FCI-Rassestandard Nr. 291. Eurasier, mit denen gezüchtet werden soll, müssen dem FCI-Standard im hohen Masse entsprechen; sie müssen mindestens die Formwertnote „sehr gut“ erreichen.

Die Wesensprüfung wird durch einen ausgebildeten und vom SEC-Vorstand anerkannten Wesensrichter durchgeführt. Sie umfasst eine Beurteilung des Wesens/Verhaltens in verschiedenen Alltagssituationen aufgrund des Verhaltensprofils für Eurasier (Spielfreudigkeit, optische und akustische Reize, Personengruppen, Verhalten gegenüber anderen Personen in Abwesenheit des Hundeführers etc. - siehe auch Hilfsblatt für die Erstellung des Verhaltensprofils). Der Hund darf keine Aggression und keine übermässige Angst/Unsicherheit zeigen. Während der Wesensprüfung ist der Hund nicht angeleint und er darf nicht in der Unterordnung geführt werden.


Hier finden Sie einige Impressionen einer Zuchtzulassungsprüfung:

Welpe 10 Wochen

Welpe im Schnee

Welpe falben

Welpe dunkel

Welpe gewitzt

©2009 Design & Layout by SEC - Kopieren verboten!SitemapHaftungsausschluss