Zuchtzulassung
Nach wie vor kommt der Zuchtzulassungsprüfung (ZZP) innerhalb des Zuchtgeschehens eine grosse, wenn nicht sogar die grösste Bedeutung zu. Nur durch die Vorstellung möglichst aller Eurasier können die konkreten Ergebnisse der Zucht an den Nachkommen der verschiedenen Elterntiere erkannt und bewertet werden.
Durch die Ergebnisse dieser ZZP werden weitere Zuchtplanungen nicht nur nach dem Erscheinungsbild eines einzelnen Eurasiers (Eigenwert), sondern auch nach den Ergebnissen seiner Familie (Familienwert) und seiner Nachkommen (Zuchtwert) möglich.
Daraus lässt sich ableiten, dass die Aussagen umso sicherer werden, je mehr Nachkommen einer Zuchthündin und eines Zuchtrüden und damit Geschwister und Halbgeschwister eines Eurasiers vorgestellt werden. Nur so kann erreicht werden, dass auch bei künftigen Zuchtplanungen weiterhin möglichst sichere Paarungspartner zusammenkommen. Nur mit diesen Daten können wir auch in Zukunft gesunde und wesensstarke Eurasier züchten, mit welchen wir auch in den nächsten Jahrzehnten Spass haben werden.
Aber auch für den Hundebesitzer selbst sind die Informationen im Zusammenhang mit der ZZP wichtig. Beispielsweise werden durch die medizinischen Ergebnisse gesundheitliche Probleme im Gelenkbereich (Hüften, Ellbogen, Knie) rechtzeitig erkannt und daraus können sich etwaige vorbeugende Massnahmen ableiten lassen z.B. kein Hundesport wie Agility auszuüben.
Voraussetzungen
Die medizinischen Ergebnisse wie Auswertungen von HD (Hüftgelenksdysplasie) und ED (Ellbogendysplasie), PL- Befund (Patellaluxation – Kniescheibeninstabilität), Augenuntersuchung (Distichiasis), Schilddrüsenwerte und das DNA – Profil müssen vorliegen. Der Eurasier muss mindestens 15 Monate alt sein und im SHSB (Schweiz. Hundestammbuch) eingetragen sein.
Unser aktuelles Zuchtreglement finden Sie im Download-Bereich unter Zucht.
Anmeldungen
Der Schweizer Eurasier Club führt jährlich mindestens 1 Zuchtzulassungsprüfung durch. Die Ausschreibung erfolgt in den offiziellen SKG Publikationsorganen.
Ablauf
Die Zuchtzulassungsprüfung besteht aus 2 Teilen: einer Formwertprüfung und einer Wesensprüfung.
Die Formwertprüfung wird durch einen von der FCI anerkannter Spezialrichter vorgenommen. Der Richter vermisst und bewertet den Eurasier nach dem FCI-Rassestandard Nr. 291. Eurasier, mit denen gezüchtet werden soll, müssen dem FCI-Standard im hohen Masse entsprechen; sie müssen mindestens die Formwertnote „sehr gut“ erreichen.
Die Wesensprüfung wird durch einen ausgebildeten und vom SEC-Vorstand anerkannten Wesensrichter durchgeführt. Sie umfasst eine Beurteilung des Wesens/Verhaltens in verschiedenen Alltagssituationen aufgrund des Verhaltensprofils für Eurasier (Spielfreudigkeit, optische und akustische Reize, Personengruppen, Verhalten gegenüber anderen Personen in Abwesenheit des Hundeführers etc. – siehe auch Hilfsblatt für die Erstellung des Verhaltensprofils). Der Hund darf keine Aggression und keine übermässige Angst/Unsicherheit zeigen. Während der Wesensprüfung ist der Hund nicht angeleint und er darf nicht in der Unterordnung geführt werden.
Die Prüfung zielt darauf ab, dass nur Hunde gemäss den Clubvorstellungen in die Zucht gehen. Es werden keine ungewollten Situationen provoziert, die Prüfungen werden standardisiert durchgeführt und werden mit grösster Rücksichtnahme auf Hund und Mensch abgenommen. Beide Prüfungsteile werden von erfahrenen Experten durchgeführt, welche den Eurasier bestens kennen. Alle Hunde haben die gleichen Bedingungen und sollen neutral bewertet werden.